Allgemeine Verkaufsbedingungen
des Kaufhaus wahren Wert
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auch ohne ausdrückliche Erwähnung bei Verhandlungen ausschließlich
aufgrund dieser Bedingungen. Unsere AGB gelten für alle Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und dabei auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten auch für Verträge mit Verbrauchern und werden diesbezüglich an den entsprechenden
Stellen modifiziert. Spätestens mit der Annahme der Ware gelten unsere AGB als angenommen.
(2) Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ausdrücklich und
schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Unterlagen
(1) Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt eines
schriftlichen Vertrages hinausgehen.
(2) Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit wurde ausdrücklich zugesagt. Angaben zum
Liefergegenstand (z.B. technische Daten, Toleranzen, Maße, Gewichte etc.) und seine Darstellung sind bloße Beschreibungen und
Kennzeichnungen, die nur dann verbindlichen Charakter haben, wenn wir dies ausdrücklich bestätigen. Technische und konstruktive
handelsübliche Änderungen der Liefergegenstände bleiben vorbehalten, soweit sie den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigen und
soweit sie die Gebrauchsfähigkeit der Kaufsache nicht berühren.
(3) Unsere Angebote sind bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses freibleibend.
(4) An Konstruktionszeichnungen, Mustern, Kostenvoranschlägen und ähnlichen Unternehmensgegenständen körperlicher oder
unkörperlicher Art behalten wir uns Eigentum und Urheberrechte vor. Sie sind stets streng vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Dritten
ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Bei Verletzung dieser Pflichten haftet uns der Besteller in vollem Umfang
nach den gesetzlichen Vorschriften. Referenzwerbung mit unserem Namen und ähnliches ist nur nach vorheriger Zustimmung zulässig.
(5) Wir behalten uns vor, uns bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten (z.B. Auslieferung) anderer zuverlässiger Unternehmen zu
bedienen.
§ 3 Lieferzeit und Lieferhindernisse
(1) Lieferung erfolgen nur innerhalb des jeweiligen Landkreises, in dem die Waren gekauft wurden. Die Lieferung erfolgt durch Sendung
ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Adresse.
(2) Die Lieferfrist sind annährend und unverbindlich.
(3) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Kaufhaus verlassen hat oder die Versandbereitschaft
mitgeteilt ist.
(4) Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen und die wir trotz der nach den Umständen des
Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – gleichviel, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten – etwa höhere
Gewalt (z.B. Krieg, Feuer und Naturkatastrophen), usw. – sind wir berechtigt, vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten
oder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern. Wir werden dem Kunden solche Umstände unverzüglich mitteilen
und von ihm bereits erbrachte Leistungen unverzüglich zurückerstatten.
(5) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern vorbehalten. Verzögerungen werden wir dem
Kunden mitteilen. Sofern wir von unseren Zulieferern nicht richtig oder rechtzeitig beliefert werden und wir dies nicht zu vertreten
haben, verschiebt sich die Leistungszeit um einen entsprechenden Zeitraum. Wahlweise können wir in diesem Fall hinsichtlich der
nicht gelieferten Sachen auch den Rücktritt vom Vertrag erklären. Sofern wettbewerbsrechtlich zulässig, werden wir dem Kunden
unsere Ansprüche gegen den Zulieferer wegen der nicht vertragsgemäßen Lieferung abtreten. Weitere Schadens- und
Aufwendungsersatzansprüche des Kunden uns gegenüber sind ausgeschlossen.
(6) Im Falle des Lieferverzuges kann der Kunde nach fruchtlos abgelaufener, angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten; im Falle der
Unmöglichkeit unserer Leistung steht ihm dieses Recht auch ohne Fristsetzung zu. Ansprüche auf Schadensersatz (inklusive etwaiger
Folgeschäden) sind unbeschadet des Absatzes 7 und des § 9, die keine Umkehr der Beweislast bezwecken, ausgeschlossen; gleiches gilt
für Aufwendungsersatz.
(7) Wurde ein Fixgeschäft vereinbart, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; gleiches gilt, wenn der Kunde wegen des von uns
zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist.
§ 4 Preise
(1) Unsere Preise verstehen sich ab Geschäftssitz, ausschließlich Verpackung und Versand. Die Verpackungs- und
Versandkostenpauschale werden gesondert in Rechnung gestellt. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer am Tag der